25.11.2020|LV Rheinhesen|Paul Blaschke
Im Wesentlichen waren für die Entscheidung der ARGE der Leichtathletik-Verbände in Rheinland-Pfalz die folgenden Gründe ausschlaggebend:
Aufgrund der aktuellen Lage ist keine verlässliche Planungsgrundlage gegeben. Die sich ständig verändernden Verordnungen und Einschränkungen lassen die Planung einer ordentlichen Meisterschaft nicht zu. Aktuell und auf unbestimmte Zeit haben die Athleten/innen unterschiedliche bzw. keine Trainingsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf eine Hallensaison. Sollte es im Januar Lockerungen geben, werden wir innerhalb der ARGE LAVRLP prüfen, ob kleinere Sportfeste möglich sind.
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