25.05.2020|LSB Rheinland-Pfalz
Weiteres Aufatmen bei den mehr als 6.000 Sportvereinen in Rheinland-Pfalz. Die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung ermöglicht ab dem 27. Mai weitere Öffnung im Trainingsbetrieb von Individual- wie Mannschaftssportarten im Freizeit- und Breitensport. Der Stufenplan „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ sieht in den nächsten Wochen schrittweise weitere Lockerungen vor. Weiterhin gilt stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften – DOSB-Leitplanken und Konzepte der Spitzensportverbände liefern hier Hilfestellungen für den Vereinssport. Zudem hat die Landesregierung eigene Hygienekonzepte für den Sport bereitgestellt.
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09.05.2020/ LSB Rheinland-Pfalz
Nach der neuen 6. Landesverordnung zur Bekämpfung der Pandemie, die am 13. Mai in Kraft tritt, ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist ab Mittwoch wieder zulässig – sofern er im Freien erfolgt, Kontaktverbot sowie Mindestabstand eingehalten und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zudem darf kein Wettkampf oder eine wettkampfähnliche Situation entstehen. Schwimmbäder oder andere Indoor-Sporteinrichtungen bleiben bis auf weiteres dicht. Weitere Erleichterungen gibt es auch im Bereich des Leistungssports. Das geht aus der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hervor, die am 13. Mai in Kraft tritt und in § 1 (1, 6 und 7) weitere Lockerungen für den Sportbetrieb formuliert.
https://www.lsb-rlp.de/news-pressemitteilungen/2020/corona-krise-weitere-lockerungen-fuer-den-sport
Einrichtungen und Anlagen im Freien dürfen mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder genutzt werden, soweit die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zugestimmt hat. Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie Sportstätten zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports – gemeint sind hier olympische und paralympische Bundeskaderathlet*innen (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1), die an Bundesstützpunkten, anerkannten Landesleistungszentren und Landesstützpunkten trainieren sowie Profimannschaften der 1. und 2. Bundesligen aller Sportarten mit Ausnahme der 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Herren und wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportler*innen ohne Bundeskaderstatus – ist erlaubt.
Trainingseinheiten dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Während der gesamten Trainingszeit müssen alle anwesenden Personen, Sportler*innen und Betreuer*innen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Verboten ist ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist. Zudem müssen besonders strenge Hygieneanforderungen eingehalten werden.
Weitere Informationen hierzu sowie den Text der 6. Landesverordnung finden Sie hier.
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04.05. 2020/LVR/Paul Blaschke
„Mister Leichtathlet“ nannte der Nibelungen-Kurier Kurt Kohn im Artikel über die Verleihung des DLV-Ehrenschilds 2014, eine der höchsten Auszeichnungen der Leichtathletik. LVR-Ehrenring, Sportobelisk des Innenministers und Landesverdienstmedaille Rheinland-Pfalz sind weitere Anerkennungen seines Lebenswerks in der Leichtathletik, vor allem bei seiner TG Worms und im Leichtathletik-Verband Rheinhessen. Sportwart und Wettkampfwart im LVR sowie Vorsitzender und Sportwart im Leichtathletik-Kreis Alzey-Worms war er. Vor allem aber als Starter und Startordner war er bei Generationen von Leichtathleten seit Jahrzenten bekannt.
Alle Leichtathletinnen und Leichtathleten in Rheinhessen gratulieren herzlich und wünschen Kurt Kohn noch viele gute Jahre.
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