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News

Landessportbund Rheinland-Pfalz

8. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP gilt ab dem 27. Mai Weitere Wiederaufnahme des Freizeit- und Breitensports möglich

25.05.2020|LSB Rheinland-Pfalz

Weiteres Aufatmen bei den mehr als 6.000 Sportvereinen in Rheinland-Pfalz. Die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung ermöglicht ab dem 27. Mai weitere Öffnung im Trainingsbetrieb von Individual- wie Mannschaftssportarten im Freizeit- und Breitensport. Der Stufenplan „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“ sieht in den nächsten Wochen schrittweise weitere Lockerungen vor. Weiterhin gilt stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften – DOSB-Leitplanken und Konzepte der Spitzensportverbände liefern hier Hilfestellungen für den Vereinssport. Zudem hat die Landesregierung eigene Hygienekonzepte für den Sport bereitgestellt.

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Landessportbund Rheinland-Pfalz

Corona-Krise: Weitere Lockerungen für den Sport

09.05.2020/ LSB Rheinland-Pfalz

Nach der neuen 6. Landesverordnung zur Bekämpfung der Pandemie, die am 13. Mai in Kraft tritt, ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist ab Mittwoch wieder zulässig – sofern er im Freien erfolgt, Kontaktverbot sowie Mindestabstand eingehalten und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zudem darf kein Wettkampf oder eine wettkampfähnliche Situation entstehen. Schwimmbäder oder andere Indoor-Sporteinrichtungen bleiben bis auf weiteres dicht. Weitere Erleichterungen gibt es auch im Bereich des Leistungssports. Das geht aus der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hervor, die am 13. Mai in Kraft tritt und in § 1 (1, 6 und 7) weitere Lockerungen für den Sportbetrieb formuliert.

https://www.lsb-rlp.de/news-pressemitteilungen/2020/corona-krise-weitere-lockerungen-fuer-den-sport

Einrichtungen und Anlagen im Freien dürfen mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder genutzt werden, soweit die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zugestimmt hat. Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie Sportstätten zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports – gemeint sind hier olympische und paralympische Bundeskaderathlet*innen (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1), die an Bundesstützpunkten, anerkannten Landesleistungszentren und Landesstützpunkten trainieren sowie Profimannschaften der 1. und 2. Bundesligen aller Sportarten mit Ausnahme der 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Herren und wirtschaftlich selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportler*innen ohne Bundeskaderstatus – ist erlaubt.

Trainingseinheiten dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Während der gesamten Trainingszeit müssen alle anwesenden Personen, Sportler*innen und Betreuer*innen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Verboten ist ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist. Zudem müssen besonders strenge Hygieneanforderungen eingehalten werden.

Weitere Informationen hierzu sowie den Text der 6. Landesverordnung finden Sie hier.

  1. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP PDF (490,46 KB)

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DLV veröffentlicht Übergangsregeln

05.05.2020 | Wettkampf | DLV News

Der DLV hat im Rahmen der deutschlandweiten Bemühungen zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sports ein Konzept mit Übergangsregeln für die Leichtathletik erstellt. Dieses ist jetzt online abrufbar.
weiter

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Landesjugendsportfest verschoben

06.05.2020 | Jugend | Sportjugend Rheinland

Die Sportjugend Rheinland hat das für September geplante Landesjugendsportfest verschoben. Die Veranstaltung in Simmern/Hunsrück soll nun am 11.09.2021 stattfinden.

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Kurt Kohn feiert heute 90. Geburtstag

04.05. 2020/LVR/Paul Blaschke

„Mister Leichtathlet“ nannte der Nibelungen-Kurier Kurt Kohn im Artikel über die Verleihung des DLV-Ehrenschilds 2014, eine der höchsten Auszeichnungen  der Leichtathletik. LVR-Ehrenring, Sportobelisk des Innenministers und Landesverdienstmedaille Rheinland-Pfalz sind weitere Anerkennungen seines Lebenswerks in der Leichtathletik, vor allem bei seiner TG Worms und im Leichtathletik-Verband Rheinhessen. Sportwart und Wettkampfwart im LVR sowie Vorsitzender und Sportwart im Leichtathletik-Kreis Alzey-Worms war er. Vor allem aber als Starter und Startordner war er bei Generationen von Leichtathleten seit Jahrzenten bekannt.

Alle Leichtathletinnen und Leichtathleten in Rheinhessen gratulieren herzlich und wünschen Kurt Kohn noch viele gute Jahre.

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