04.05. 2020/LVR/Paul Blaschke
„Mister Leichtathlet“ nannte der Nibelungen-Kurier Kurt Kohn im Artikel über die Verleihung des DLV-Ehrenschilds 2014, eine der höchsten Auszeichnungen der Leichtathletik. LVR-Ehrenring, Sportobelisk des Innenministers und Landesverdienstmedaille Rheinland-Pfalz sind weitere Anerkennungen seines Lebenswerks in der Leichtathletik, vor allem bei seiner TG Worms und im Leichtathletik-Verband Rheinhessen. Sportwart und Wettkampfwart im LVR sowie Vorsitzender und Sportwart im Leichtathletik-Kreis Alzey-Worms war er. Vor allem aber als Starter und Startordner war er bei Generationen von Leichtathleten seit Jahrzenten bekannt.
Alle Leichtathletinnen und Leichtathleten in Rheinhessen gratulieren herzlich und wünschen Kurt Kohn noch viele gute Jahre.
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30.04.2020/SLV/Paul Blaschke
Das Präsidium des Süddeutschen Leichtathletik-Verbandes (SLV) hat sich nunmehr entschlossen, keine Süddeutschen Meisterschaften (SDM) im Jahr 2020 mehr durchzuführen. Zunächst waren die SDM U23/U16 am 20./21. Juni 2020 in Zweibrücken nur ausgesetzt. Nunmehr haben wir uns mit dem LV Baden und dem LV Rheinhessen dafür entschieden, auch die SDM Aktive/U18 am 11./12. Juli 2020 in Walldorf und die SDM Senioren-Mehrkampf am 26. Sept. 2020 in Nieder-Olm abzusagen. Wir bedauern diesen Schritt sehr, sehen aber keine Alternativen. Auch die Norddeutschen Verbände führen keine Norddeutschen Meisterschaften in diesem Jahr mehr durch.
Sollte sich die Situation Ende des Sommers/im Herbst entspannen und noch eine begrenzte Anzahl von überregionalen Titelkämpfen bis Saisonschluss erlauben, wird der Fokus auf Landes- und Deutschen Meisterschaften liegen.
Wir hoffen, im Jahr 2021 wieder das gesamte SDM-Wettkampfprogramm durchzuführen zu können.
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PRESSEMITTEILUNG/LSB Rheinland-Pfalz/17.04.2020
Mit der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es ab dem 20. April auch mehr Freiraum für sportliche Aktivitäten/Erleichterungen auch für den Spitzensport.
Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen auf Anordnung der Landesregierung wieder zulässig, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können, die zuständigen Gesundheitsbehörden deren Nutzung zugelassen haben und der Träger einer Öffnung der Sportstätte ausdrücklich zustimmt.
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