Keine zusätzlichen Kadernominierungen im LV Rheinhessen

08.05.2021 | LV Rheinhessen | Präsidium

Das Präsidium des LVR hatte angedacht, einen rheinhessischen Ergänzungskader mit leistungsstarken Nachwuchsathletinnen und –athleten zu bilden, die die Normen für die bestehenden Kader 2020-2021  coronabedingt bisher nicht erfüllen konnten. Dadurch sollte ihnen die Teilnahme an Wettkämpfen und die Qualifikation für deutsche Meisterschaften ermöglicht werden. Entsprechende Hinweise wurden den betroffenen Athletinnen und Athleten bereits zugesandt.

Diese Verfahrensweise wurde seitens der politisch Verantwortlichen und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz als nicht zulässig beanstandet. Auch in einem persönlichen Gespräch des Präsidenten und Vizepräsidenten mit dem zuständigen Referenten beim Ministerium des Innern und für Sport konnte leider kein anderes Ergebnis erzielt werden.

Deshalb sieht sich das Präsidium gezwungen, aufgrund der bestehenden Rechtslage und der aktuellen Coronasituation von ergänzenden Kadernominierungen abzusehen und seine bisher in diese Richtung getroffenen Entscheidungen zurückzunehmen. Alle in dieser Hinsicht ergangen Schreiben an Athletinnen und Athleten und deren Trainerinnen und Trainer sind ab sofort ungültig und dürfen, auch sofern bereits Meldungen damit erfolgt sind, nicht mehr als Nachweise für Startberechtigungen verwendet werden.

Für eventuelle rechtliche Folgen, z. B. Bußgelder, bei Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss übernimmt der Verband keine Haftung.

 

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