08.04.2020 | Corona-Pandemie (Peter Schmitt)
Bis 19. Juli 2020 werden keine Deutschen Meisterschaften der Leichtathleten stattfinden. Diese Entscheidung trafen jetzt die verantwortlichen Gremien und Arbeitsgruppen im Deutschen Leichtathletik-Verband.
In Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), dem Leistungssport und der Wettkampforganisation wurde beschlossen, dass alle Deutschen Meisterschaften, die im Rahmenterminkalender bis zum 19. Juli 2020 geplant waren, aufgrund der dynamischen Verbreitung des neuartigen Coronavirus zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Für einzelne Titelkämpfe sollen Alternativtermine in der zweiten Sommerhälfte gefunden werden.
„Wir führen derzeit mit Ausrichtern und Partnern Gespräche. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir jedoch weder Termine, noch die vorgesehenen Wettkämpfe für eine mögliche ‚Late Season‘ nennen“, sagte DLV-Veranstaltungsdirektor Marco Buxmann.
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07.04.2020 | Gemeinsam stärker (Peter Schmitt)
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit verbundenen und notwendigen Ausgangsbeschränkungen warnen Mediziner verstärkt vor einem möglichen Bewegungsmangel. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) bietet deshalb mit seiner aktuell ins Leben gerufenen Initiative #TrueAthletes@Home eine Serviceseite mit Inhalten aus den Bereichen Gesundheits-/Seniorensport, Jugend, Leistungssport, Medizin, Psychologie, Trainerakademie und Ernährung an.
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Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Krise sind durch die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3.CoBeLVO) vom 23. 03.2020 bis zunächst 19.04. 2020 sämtliche Sportanlagen in Rheinland-Pfalz geschlossen und Sportveranstaltungen untersagt.
Auch für den Leichtathletik-Verband Rheinhessen e.V. (LVR) hat die Eindämmung des Corona-Virus oberste Priorität, er trägt für das Wohlergehen und die Sicherheit seiner Sportler, Mitarbeiter/-innen/Kampfrichter/-innen und im weitesten Sinne auch deren Angehörigen Verantwortung. Sämtliche Veranstaltungen im März und April wurden bereits abgesagt.
Weil aber die weitere Entwicklung der Pandemie nicht einzuschätzen und daher fraglich ist, ob nach dem 20.04. 2020 überhaupt ein geregelter Trainings- und Wettkampfbetrieb auf absehbare Zeit möglich ist, hat das Präsidium des LVR am 31.03. 2020 beschlossen:
Hinsichtlich der Meisterschaften nach dem 01.06. 2020 beobachtet der LVR die Lage weiter.
Eine Aussage darüber, ob und ggffls. wann eine Nachholung der Meisterschaften im Jahr 2020 erfolgen kann, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
2. Auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden:
Das Präsidium des LVR empfiehlt allen seinen Mitgliedsvereinen dringend, diese Maßnahmen für ihre Bereiche ebenfalls umzusetzen bzw. davon abweichend nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die örtlich zuständigen Behörden zu handeln.
Wir verweisen dazu auf die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de), des DOSB (www.dosb.de) und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (www.lsb-rlp.de).
Das Präsidium des LVR wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und seine Hinweise und Vorgaben ggffls. aktualisieren.
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Sportbund Rheinhessen 30.03. 2020
Wie verändern sich die Einnahmen Ihres Sportvereins oder -verbandes durch die Corona-Krise geschätzt bis Jahresende 2020? Diese Frage ist Dreh- und Angelpunkt eines digitalen Meldesystems, mit dem die vier Sportbünde (der Landessportbund, der Sportbund Rheinland, der Sportbund Pfalz und der Sportbund Rheinhessen) zurzeit zu erwartende finanzielle Schäden im organisierten Sport online abfragen. Tragen Sie Ihre Zahlen ins Meldesystem ein, das Portal ist ab sofort geöffnet.
Die rund 6000 Vereine und 250 Fachverbände in Rheinland-Pfalz sind bis zum 15. April aufgerufen, über das Meldesystem gravierende Einschnitte ihrem zuständigen Dachverband anzuzeigen.
Hier ist der Link zur Umfrage/Fragebogen
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Sportbund Rheinhessen 27.03.202o
Die Sportversicherung der Generali Deutschland Versicherung AG unterstützt die Sportler auch in den Zeiten, in dem der Vereinssport in diesem besonderen Maße ruht. Der Unfall-Versicherungsschutz besteht bis auf weiteres für jede individuelle Einzelunternehmung (Einzeltraining), die dem Vereinsmitglied zur Ausübung seiner vereinssportlichen Betätigung (Sportart) bzw. der Aufrechterhaltung der für seine Sportart erforderlichen Fitness dient.
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