Startrechtwechsel zum 01.01. 2021

04.10.2021 | LV Rheinhessen |P. Blaschke

Die Wechselfrist läuft vom 1. Oktober bis zum 30. November eines jeden Jahres. Nur innerhalb dieser Zeit können Athleten ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung von „Startgemeinschaften“ ist an diesen Zeitraum gebunden.

Die Bearbeitung der Wechsel und Änderungen erfolgt erst nach Ende der Wechselfrist.

Weitere Informationen

Views: 21

zurück