Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder während der Corona-Krise

Sportbund Rheinhessen 27.03.202o

Die Sportversicherung der Generali Deutschland Versicherung AG unterstützt die Sportler auch in den Zeiten, in dem der Vereinssport in diesem besonderen Maße ruht. Der Unfall-Versicherungsschutz besteht bis auf weiteres für jede individuelle Einzelunternehmung (Einzeltraining), die dem Vereinsmitglied zur Ausübung seiner vereinssportlichen Betätigung (Sportart) bzw. der Aufrechterhaltung der für seine Sportart erforderlichen Fitness dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses Einzeltraining vom Verein geplant und organisiert ist oder ob das Training der Vorbereitung auf einen Wettkampf dient. Diese Regelung umfasst auch Trainingsmaßnahmen im häuslichen Bereich der Vereinsmitglieder, z.B. am Heimtrainer oder während der Teilnahme an Online-Sportkursen der Vereine. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb wieder zulassen.

 

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