08.05. 2021 | LV Rheinhessen | Geschäftsstelle
Hinweise an Vereine, die in 2021 Wettkampfveranstaltungen durchführen wollen
Wenn Vereine Wettkämpfe in der jetzigen Zeit planen, sollten sie wissen, dass lt. „Bundesnotbremse“ und nach der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Wettkämpfe im Amateursport untersagt sind. Nur Bundes- und Landeskader, also alle Kaderathleten sind startberechtigt (§ 10 (5) Nr. 1), wie sie in der veröffentlichen Version der Kaderliste 2020-2021 aufgeführt sind. Eine Nachnominierung in die Kaderliste kann nur für Athleten erfolgen, wenn sie sich im Jahr 2021 für Europa- und Weltmeisterschaften sowie für die Olympia qualifizieren können (§ 10 (5) Nr. 5 Corona-BekämpfungsVO).
Diese Vorgabe wurde vom Innenministerium Rheinland-Pfalz und vom Landessportbund Rheinland-Pfalz bestätigt. Daher wird es im LV Rheinhessen keinen Sonder- oder Ersatzkader geben. Alle bisher getroffenen Absprachen und schriftlichen Zusagen sind widerrufen und damit hinfällig.
Der Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung ist rechtzeitig an die LVR-Geschäftsstelle, auch über die Mail-Adresse, zu senden. Das gleiche gilt für Straßenläufe. Auf Anhang 2 zur DLO wird ausdrücklich hingewiesen.
In der Coronazeit ist bis auf Weiteres zusätzlich ein Hygiene-Konzept und die Bewilligung der Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung notwendig, die/der bestätigt, dass die Veranstaltung durchgeführt werden darf. Diese zusätzlichen Bescheinigungen müssen dem Leichtathletik-Verband Rheinhessen vorgelegt werden.
LVR-Wettkampfwart Stefan Busch wird nach Eingang die Unterlagen prüfen und die Genehmigung erteilen oder ablehnen.
Leistungen aus den Wettbewerben können nur in die Bestenliste aufgenommen werden, wenn
Zur Abwicklung der Veranstaltung steht allen Rheinhessischen Vereinen unser Wettkampfprogramm TAF3 zur Verfügung. Melden sie sich in der Geschäftsstelle, wenn sie Interesse und Hilfe benötigen.
Siehe auch Hinweise DLV-Wettkampforganisation zu IWR und DLO in Bezug auf die Pandemie-Situation: Infoschreiben_LV_20210323
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